Es gibt Arbeitsplätze, an denen Arbeitskleidung nicht direkt, wohl aber indirekt vorgeschrieben ist: In einem Büro etwa gibt es zwar keine feste Kleiderordnung, dennoch aber wird erwartet, dass die Beschäftigten nicht mit Springerstiefeln oder knappsten Miniröcken mit brüchigen High Heels zur Arbeit kommen. Bei tendenziell gefährlichen Berufen hingegen gibt es in der Regel Vorschriften, um die Gesundheit der Mitarbeiter zu gewährleisten und das Unternehmen vor eventuellen Schadensersatzforderungen zu schützen.
Es gibt Arbeitsplätze, an denen, wie erwähnt, eher auf das Optische geachtet wird und darauf, das Unternehmen angemessen zu repräsentieren. Körperliche Tätigkeiten sind indes in der Regel Sicherheitsvorschriften unterworfen. Bei den meisten dieser Tätigkeiten ist die Sicherheitsklasse S3 für Schuhe vorgeschrieben.
Diese stellt einen optimalen Konsens für nicht zu schwere, dennoch aber womöglich gefährliche Arbeiten dar: Schuhe der Sicherheitsklasse S3 verfügen über eine Zehenschutzkappe, welche ein eventuell herabfallendes Gewicht abfangen können. Zudem sind sie öl- oder benzinabweisend und schützen damit vor allem Fabrikarbeiter davor, sich die Füße zu ruinieren. Natürlich sind die Sohlen solcher Arbeitsschuhe durchtrittsicher, so dass man auch in einen Nagel treten kann, ohne in das nächste Krankenhaus abtransportiert zu werden.
Diese Arbeitsschuhe sind zudem noch relativ biegsam und je nach Hersteller mitunter sogar formschön, so dass man sie auch noch auf dem Heimweg tragen kann.
Die Sicherheitsklasse S3 für Schuhe bedeutet einen Standard, der einer gewissen Umgebung angepasst ist. Es gibt Sicherheitsklassen für Schuhe der Stufen S1 bis S5.
Diese Gefahrenklassen haben einen leicht nachvollziehbaren Hintergrund: Je sicherer die Schuhe sind, desto unbequemer und womöglich auch ungesünder werden sie für den Träger. Zudem werden die Schuhe immer teurer, je mehr Gefahren sie standhalten müssen, die am eigentlichen Arbeitsplatz überhaupt nicht auftreten können.
Arbeitsplätze werden daher nach Gefahrengruppen klassifiziert, was sicher im Interesse aller Beteiligten ist.
Je nach Versandanbieter sind die Schuhe sogar relativ günstig, was für den Träger der Sicherheitsklasse S3 für Schuhe von Vorteil ist, falls sich der Arbeitgeber weigert, sich an den Kosten zu beteiligen.
Wer Online Marketing für ein Unternehmen erfolgreich nutzen möchte, sollte dafür einen Experten einsetzen. Da die Nachfrage in diesem Berufszweig immer stärker ansteigt, lassen sich auch immer mehr Menschen in diesem Bereich ausbilden. Man benötigt viel Wissen und muss dieses auch in der Praxis anwenden können. Da immer mehr Experten für Online Marketing Maßnahmen gesucht werden, steigen für kompetente Fachkräfte in dieser Branche auch die Chancen einen Job zu finden.
Das Online Marketing wird für Unternehmen unverzichtbar. Das Stellenangebot in der Branche wird immer größer. Daher dürften Experten im Online Marketing kein Problem haben neue und attraktive Stellen zu finden. Die Chancen Karriere im Online Marketing zu machen, stiegen täglich. Wer sich jetzt zum Experten ausbilden lässt, kann schon bald davon profitieren und aus einem großen Stellenangebot das Passende heraus suchen.
Um so schnell wie möglich eine gute Stelle zu finden, sollte man im Internet nachschauen. Dort findet man mittlerweile eine Vielzahl von Jobportalen. Auch für die Branche Online Marketing gibt es eine große Auswahl von Netzwerken. Dort kann man sich mit anderen Experten austauschen und eventuelle Empfehlungen nutzen. Mittlerweile werden viele Stellen über soziale Netzwerke wie beispielsweise Facebook angeboten.
Wer bisher bei der Jobsuche erfolglos war, sollte seine Karriere im Online Marketing nicht aufgeben. Manchmal ist es eben schwieriger in der Region einen guten Job zu finden. Gerade wenn man nur ungern umziehen möchte, wird die Jobsuche natürlich nicht einfacher. Wenn keine geeigneten Stellenangebote auffindbar sind, sollte man ein Stellengesuch aufgeben.
Es gibt online sehr viele Portale und Netzwerke, die diesen Service sogar kostenlos anbieten. Dort beschreibt man sich und seine Leistungen und fügt Zeugnisse und einen Lebenslauf hinzu. Selbst wenn das Stellengesuch etwas kostet, sollte einem bewusst sein, dass viele Unternehmen diese Stellengesuche sehen werden. Um die Karriere im Online Marketing zu realisieren, sollte es das wert sein.
Die Karriere Chancen im Online Marketing sind sehr vielversprechend. Die Branche boomt und es werden jede Menge Experten gesucht. Die Jobsuche kann sich daher schnell auszahlen.
]]>Die Suche nach einer besser geeigneten Krankenversicherung muss stets von einem Leistungsvergleich ausgehen. Preiswerte Tarife werden bei zahlreichen Kassen angeboten, sie haben jedoch häufig einen begrenzten Leistungsumfang oder decken ganze Gebiete wie zum Beispiel Zahnbehandlungen nicht ab. Dafür müsste durch den Versicherungsnehmer eine zusätzliche Police unterhalten werden, womit sich in der Bilanz wahrscheinlich keine Einsparung ergibt. Zur Durchführung von Vergleichen von Krankenkassenleistungen hält das Internet einige Vergleichsrechner parat. Kunden müssen sich in die Thematik zunächst ein wenig einlesen und benötigen für einen fundierten Vergleich ausreichen Zeit. In vielen Fällen ist ein Verbleib bei der aktuellen Krankenkasse mit Wechsel in einen anderen Tarif durchaus wirtschaftlich sinnvoll. Wenn ein Wechsel zu einer anderen Krankenkasse beschlossen ist, muss die alte Krankenkasse fristgerecht gekündigt werden.
Allgemein üblich ist als Kündigungsfrist beim Krankenkassenwechsel eine Zeitspanne von 2 Monaten. Der Stichtag zur Beendigung ist dabei immer der letzte Tag eines Monats. So könnte zum Beispiel eine Krankenversicherung im Januar zum 31. März des aktuellen Jahres gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und sollte zur Sicherheit als Einschreibebrief versandt werden. Verbraucher sollten unbedingt zuerst den Versicherungsbeginn der neuen Versicherung genau kennen. Es könnte sonst die Gefahr einer Versicherungslücke oder Doppelversicherung entstehen. Für Kündigungen sind im Internet auf mehreren Informationsseiten Musterbriefe kostenlos zum Download erhältlich. Sie berücksichtigen die Kündigungsfrist beim Krankenkassenwechsel und liefern einen eindeutigen Text für die Kündigungsabsicht des Versicherungsnehmers. Sinnvoll ist eine Rücksprache mit der Versicherung über den möglichen Kündigungstermin, einige Ausnahmen können die 2 Monate nämlich deutlich verlängern.
Als Ausnahmen von den üblichen Kündigungsmodalitäten zählen eine zu kurze Mitgliedschaft in einer Krankenkasse oder ein kürzlicher Tarifwechsel innerhalb des Unternehmens. Innerhalb von besonderen Wahltarifen kann die Kundenbindung bis zu 3 Jahren betragen. Die Mitgliedschaft in der Krankenkasse muss vor einer Kündigung in der Regel 18 Monate betragen. Unberührt von derartigen Fristen besteht die Option auf ein Sonderkündigungsrecht. Eine Sonderkündigung ist bei Beitragserhöhungen oder der Erhebung von Zusatzbeiträgen möglich. Auch die Wiedereinführung eines eingestellten Zusatzbeitrages berechtigt den Versicherungsnehmer zur Ausübung seines Sonderkündigungsrechtes. Im Falle einer solchen Sonderkündigung gelten jedoch weiterhin die 2 Monate Frist bis zur Beendigung des Vertrages. Ein Wechsel zu einer anderen Krankenkasse oder in einen anderen Tarif sollte sorgfältig überlegt und ausführlich geprüft werden, damit der Leistungsumfang den Bedürfnissen entspricht.
]]>Der Schlüssel zu einer deutlichen Ersparnis bei den monatlichen Stromkosten heißt "Stromanbieter-Wechsel". Seit einigen Jahren ist der Strommarkt in Deutschland liberalisiert und es können sich neben den bundesweit vier großen Versorgern auch kleinere Unternehmen am Markt etablieren. Diese mieten die Stromnetze einfach von den großen Anbietern, wobei es die Bundesnetzagentur ist, die hierbei für einen fairen Wettbewerb zwischen den Stromanbietern sorgt.
Gerade bei den kleinen Stromanbietern gibt es nun aber naturgemäß viele Billigstrom-Anbieter, die den Kunden ihren Strom für weit weniger als den üblichen Preis anbieten. Hierbei gibt es grundsätzlich zwei unterschiedliche Geschäftsmodelle.
Die einen Anbieter funktionieren wie die großen Netzversorger auch, man zahlt also einen monatlichen Abschlag auf seinen Stromverbrauch und bekommt dann am Ende des Jahres eine Endabrechnung, andere Anbieter funktionieren jedoch als eine Art Prepaid-Anbieter, was bedeutet, dass man den Preis für seinen ungefähren Jahresverbrauch bereits im Vorwege erbringen muss, dafür dann aber keine monatlichen Abschlagzahlungen mehr leisten muss. Der Nachteil bei diesem Modell ist allerdings, dass der Kunde 1. sehr viel für den Strom zahlen muss, den er mehr verbraucht als sein Kontingent hergibt und dass der Kunde 2. keine Sicherheit für den Fall hat, dass der Versorger Konkurs geht. Sollte dies nämlich der Fall sein, würde man also Kunde nämlich höchstwahrscheinlich nicht mehr mit Strom beliefert und hätte zudem große Probleme, seine Abschlagzahlung wieder zurückzuerhalten. Aus diesem Grund sollte man bei einem Stromanbieterwechsel auf einen Billigstrom-Anbieter lieber die herkömmliche, monatliche Abschlagzahlung wählen.
Wer das Gefühl hat, dass sein Stromanbieter zu teuer ist, sollte einen Internet Strompreisvergleich nutzen, um einen günstigeren Anbieter ausfindig zu machen. Mehr als die Postleitzahl des Wohnortes und eine Angabe über den ungefähren Jahresverbrauch ist dafür nicht notwendig. Unter Angabe dieser Daten ist der Strompreisvergleich in der Lage, die hinterlegten Angebote zu durchsuchen und genau die Anbieter zu finden, die 1. in der jeweiligen Region liefern und die 2. einen günstigeren als den bisherigen Preis für den Strom verlangen.
Möchte man eines der dargestellten Angebote nutzen, ist nichts leichter als das: Man braucht einfach nur auf eines der dargestellten Angebote klicken und wird dann direkt auf die Website des jeweiligen Anbieters weitergeleitet. Hier braucht man nun lediglich einige Formulare online auszufüllen und schon kann der Wechsel erfolgen. Der alte Stromanbieter wird dabei in aller Regel durch den neuen Billigstrom-Anbieter gekündigt, sodass einem wirklich kaum Arbeit mit einem Wechsel des Versorgers entsteht. Als Kunde wird man lediglich über den jeweiligen Wechseltermin informiert und alles andere passiert automatisch. Erst wenn man seine Abschlagzahlungen an einen neuen Versorger richtet, merkt man, dass man den Anbieter gewechselt hat. Scheu vor einem Wechsel des Stromanbieters braucht also wirklich niemand zu haben.
]]><h>Für Fahranfänger hohe Beiträge</h>
Dabei ist die Anschaffung des Autos die eine Seite, die Unterhaltung desselben und speziell die Versicherung eine andere. Denn es ist allgemein bekannt, dass gerade Fahranfänger, die ihr erstes Auto selbst versichern, sehr hohe Beiträge zahlen. Denn die Gruppe der Fahranfänger gilt in den Augen der Versicherer als besondere Risikogruppe mit einer vergleichsweise hohen Zahl an selbst verursachten Unfällen. Da ist es nur mehr als verständlich, dass die Eltern das Auto auf ihren Namen bei der Versicherung als Zweitwagen versichern lassen und es als Zweitwagen versichern.
<h>Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben</h>
Zwar bieten die Gesellschaften in dem Zusammenhang spezielle Premium Tarife in der Kfz Versicherung an, doch liegt der Schadensfreiheitsrabatt auch bei Zweitwagen immer noch bei mindestens 100 %. Da nützt es nichts, wenn die Versicherung selbst nur mit den notwendigsten Einzelversicherungen abgeschlossen wird. Die Kfz-Haftpflichtversicherung kann nicht weggelassen werden und gilt – im Übrigen aus gutem Grund – als einzige Versicherung in Deutschland als Pflichtversicherung. Könnten Versicherte diese Versicherung nämlich wahlweise abschließen und sie verursachen dann selbst einen Unfall, ist der Schaden durch sie zu regulieren. Die Kfz-Haftpflichtversicherung schützt die Versicherten quasi selbst vor einem derart finanziellen Fiasko, denn angesichts möglicher hoher Sach- und Personenschäden ist es nahezu niemandem möglich, einen entstandenen Schaden aus dem eigenen Vermögen zu regulieren.
<h>Voll- oder Teilkasko hängt auch vom Alter des Fahrzeugs ab</h>
Anders indes sieht es bei der Kaskoversicherung aus. Sie ist freiwillig und reguliert ausschließlich Schäden am Fahrzeug des Versicherten. Die Vollkasko reguliert sogar die Schäden, die dem Versicherten aus einem selbst verschuldeten Unfall entstanden sind; die Teilkasko indes nur solche von Dritten, die aufgrund von Vandalismus entstanden sind bzw. wo das Fahrzeug selbst durch einen Diebstahl entwendet wurde.
Während sich die Beiträge für die Vollkasko wie auch bei der Kfz-Haftpflichtversicherung nach dem Schadensfreiheitsrabatt richten, richtet sich der Beitrag der Teilkasko auch für die Premium Tarife in der Kfz Versicherung immer nach dem Fahrzeug bzw. nach dem Wohnsitz des Halters. Oder anders ausgedrückt: Während die Beiträge für die Haftpflicht und Vollkasko sich nach den schadensfrei gefahrenen Jahren richten, ändert sich der Teilkaskobeitrag nur aufgrund wirtschaftlicher Gegebenheiten der Versicherungsgesellschaft. Ob eine Teil- oder Vollkaskoversicherung denn abgeschlossen werden soll, hängt nicht zuletzt auch vom Fahrzeugalter ab. Neufahrzeuge sollten immer mit einer Vollkaskoversicherung versichert werden, wobei Fahrzeuge, die älter als sieben Jahre sind, selbst die Teilkaskoversicherung in Frage gestellt werden kann.
<h>Kündigung zum Jahresende möglich – dabei Kündigungsfrist beachten</h>
Letztlich ist es eben auch eine Frage des Beitrages und da können die Versicherten selbst durch einen Wechsel der Kfz-Versicherung bestimmen, ob sie einen Wechsel aufgrund eines günstigeren Anbieters zum Jahresende vornehmen. Dabei sei darauf hingewiesen, dass jede ordentliche Kündigung dem aktuellen Versicherer spätestens am letzten Werktag eines Jahres schriftlich zugegangen sein muss; ob eine Kündigung per Fax oder Mail möglich ist, hängt von der Versicherung ab und kann in den jeweiligen Versicherungsbestimmungen nachgelesen werden.
]]>Die privaten Krankenversicherer bieten ihre Krankenvollversicherung in unterschiedlichen Tarifvarianten an, deren Leistungsumfang erheblich differiert. Hiermit wollen die Versicherer ihren Versicherungskunden die Möglichkeit eröffnen, einen auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Versicherungstarif zu wählen. So können Versicherte je nach Wunsch entweder einen Tarif mit Basisleistungen oder aber einen Premiumtarif nutzen, der neben der Einbettunterbringung im Krankenhaus auch die Behandlung beim Heilpraktiker finanziert. Um die Tarife noch individueller zu gestalten, wird die PKV vielfach auch im Baukastenprinzip angeboten. Für jeden Versicherungsbereich, also sowohl für die ambulante wie auch die stationäre und die zahnmedizinische Behandlung, sind individuelle Leistungsspektren wählbar, um die Versicherung noch besser an den eigenen Wünschen orientieren zu können.
Unterschiede finden sich innerhalb der PKV aber nicht nur im Leistungsumfang, sondern auch in der Höhe der Selbstbeteiligung oder aber der Beitragsrückerstattung. Der Selbstbehalt in der PKV muss vom Versicherten im Krankheitsfall selbst übernommen werden und sollte dabei auf die finanziellen Möglichkeiten abgestimmt werden. Zwar reduziert sich hierdurch der Versicherungsbeitrag, die Kosten im Krankheitsfall können dann aber sehr hoch ausfallen.
Die Beitragsrückerstattung hingegen erhalten Versicherte, die ihre PKV innerhalb eines bestimmten Zeitraums nicht in Anspruch genommen haben. Einige Versicherungen erstatten dann bis zu sechs Monatsbeiträge zurück, wodurch die Kosten der privaten Krankenvollversicherung deutlich reduziert werden können. All diese Faktoren sollten im Private Krankenversicherung Vergleich berücksichtigt werden.
Nahezu jeder Versicherte wünscht sich eine günstige und gleichzeitig leistungsstarke private Krankenversicherung, die im Versicherungsfall alle versprochenen Leistungen auszahlt und möglichst günstige monatliche Beiträge bietet. Der private Krankenversicherung Vergleich kann hier nach den individuellen Vorgaben des Versicherungssuchenden die jeweils passenden Tarife aufzeigen und so die Suche nach der besten PKV erleichtern.
Ebenfalls sinnvoll ist die Nutzung von unabhängigen Testergebnissen, wie sie beispielsweise von der Stiftung Warentest, der Finanztest oder Focus Money zur Verfügung gestellt werden. Diese Unternehmen überprüfen die private Krankenversicherung in regelmäßigen Abständen, wählen Testsieger und zeigen somit, welche Versicherung die von den Experten zugrunde gelegten Anforderungen erfüllt. Neben den Leistungen eines Tarifes werden dabei auch die Servicequalität des Versicherers, die Leistungsbereitschaft und natürlich der Preis genauer unter die Lupe genommen, um Versicherungslaien einen möglichst guten Überblick über die Angebote am Markt zu geben.
Neben den genannten Testern prüfen weiterhin unabhängige Ratingagenturen wie Morgen & Morgen, Assekurata und der Map-Report die privaten Krankenversicherer. Sie legen insbesondere Wert auf die Finanzkraft der Versicherungsunternehmen und bewerten dabei auch die Beitragsstabilität. Insbesondere im Hinblick auf teils hohe Beitragsanpassungen 2012 ist die Stabilität der Beiträge heute ein sehr wichtiges Kriterium für die Wahl der besten PKV.
Der Nutzen einer Kapitallebensversicherung wird seit vielen Jahren heiß diskutiert. Sorgen doch die Vor- und Nachteile dieser Versicherung immer wieder für Zündstoff. Worin liegt er also – der Nutzen einer Kapitallebensversicherung?
Eine Kapitallebensversicherung verfolgt zwei feste Ziele. Zum einen soll damit die Familie im Todesfall des Versicherungsnehmers abgesichert werden.
Wir kennen alle das Szenario. Eine Familie, in der nur der Mann arbeitet und sich die Frau um die Kinder und den Haushalt kümmert. Als Alleinverdiener bezieht dieser im Rentenalter auch nur eine gesetzliche Rente. Für die Ehefrau muss separat vorgesorgt werden. Sowohl für die Rente, wie auch bei Unfällen oder der Arbeitsunfähigkeit des Alleinverdieners. Verunglückt der Versicherungsnehmer tödlich, so ist dies ohne entsprechenden Versicherungsschutz besonders tragisch. Der Ehefrau würde nur eine Witwenrente zustehen, die in den seltensten Fällen zum Bestreiten der monatlichen finanziellen Verpflichtungen ausreichen dürfte.
Hat man für solch einen Fall vorgesorgt, so würde die Versicherung hier eine vorher festgelegte Summe an die Hinterbliebenen ausschütten. Die Familie würde nicht mittellos dastehen und könnte etwas entspannter in die Zukunft schauen. Auch ohne den wichtigen „Verdiener“ an ihrer Seite.
Das zweite Ziel einer Versicherung ist das Ansparen eines Vermögens. Denn die Versicherung bezahlt nicht nur im Todesfall, sondern auch nach dem Ablauf der vereinbarten Laufzeit. Die hier erzielbare Summe kann recht hoch ausfallen. Je nachdem, über welche Laufzeit die Versicherung verfügte und wie hoch die monatlichen Beiträge gewählt wurden. Von gesetzlicher Seite ist geregelt, dass der Garantiezins bei mindestens 2,25% liegen muss und zusätzlich der Versicherungsnehmer am Überschuss beteiligt werden muss. Einen Verlust kann man bei dieser Versicherung also nicht einfahren. Hinzu kommt, dass nur 50% der Erträge, welche mit einer entsprechenden Versicherung erzielt werden, steuerpflichtig sind. Allerdings wird hierfür eine Laufzeit von mindestens 12 Jahren vorausgesetzt und die Versicherung darf nicht vor dem 60. Lebensjahr zur Auszahlung kommen.
Und noch einen kleinen Vorteil kann man aus dieser Art von Versicherung ziehen. Man spart mit ihr wirklich für die Altersvorsorge Geld an. Denn kündigt man die Versicherung vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit, so muss man mit größeren Verlusten rechnen. Dies geht soweit, dass man deutlich weniger Geld bei einer Kündigung ausgezahlt bekommen würde, als wie zu Zeiten der Laufzeit eingezahlt wurde. Ein Verlustgeschäft, das sicherlich niemand so einfach hinnehmen würde.
Somit hat die Versicherung einen recht hohen Nutzen, wenn es um die Absicherung der Familie und die Altersvorsorge geht.
]]>Ein wirtschaftlicher Grundsatz lautet, dass der Goldpreis in Krisenzeiten steigt. Tatsächlich steigt der Wert von Goldbarren und Goldmünzen, wenn eine hohe Inflation die Menschen zur Flucht in Sachwerte motiviert. Gold ist nur begrenzt vorhanden, auch wenn die Goldmenge regelmäßig zunimmt. Ein Verbrauch von Gold im eigentlichen Sinn findet so gut wie nicht statt, da nur wenige Anwendungen im Rahmen der Elektronik nicht mehr wiederverwertbares Gold benötigen. Allerdings ist das für Schmuck oder als Zahngold verwendete Gold meistens langfristig oder dauerhaft von der handelbaren Goldmenge abzuziehen. Durch regelmäßige geringe Goldfunde steigt die Gesamtgoldmenge langsamer als die langfristige Entnahme von Gold aus dem Goldkreislauf an. Theoretisch kann Gold künstlich durch kerntechnische Methoden hergestellt werden, wobei aber alleine die Energiekosten ein Vielfaches des Goldwertes betragen, so dass sich weiterhin nur das natürlich gewonnene oder das wiederverwertete Gold auf dem Markt befindet. Der wichtigste Ort für die Festlegung des Goldpreises ist die Londoner Börse. Da Gold in US-Dollar notiert wird, ist der Preis zusätzlich vom Dollarkurs abhängig.
Eine Beobachtung des Goldpreises in den vergangenen Jahrzehnten zeigt eine Spiralbewegung hin zu höheren Preisen. Das heißt, der Preis ist mal gefallen und mal gestiegen, wobei die Summe aller Preissteigerungen höher ist als die Summe aller Preissenkungen. Bei einer Anlage in Gold besteht somit das Risiko, möglicherweise zum Zeitpunkt niedriger Goldwerte verkaufen zu müssen. Das Risiko lässt sich ausschalten, indem der Anleger nur einen Teil seines Vermögens in Gold anlegt und somit nicht zum Verkauf in einer Phase schwacher Preise gezwungen werden kann. Der an der Londoner Börse ermittelte Goldpreis bezieht sich auf Goldbarren und den reinen Goldwert von Schmuckgegenständen und Goldmünzen. Die Kursentwicklung von Münzen kann davon abweichen. Der Wiederverkaufspreis von Goldschmuck richtet sich danach, ob und zu welchem Preis sich ein Liebhaber für das angebotene Schmuckkunststück finden lässt. Da sich Goldschmuck einschmelzen lässt, kann sein Wert nicht unter den Goldwert fallen, beim Erwerb hat der Käufer aber einen zusätzlichen Preis für die Arbeit und den künstlerischen Wert des Goldschmucks bezahlt. Nicht übersehen werden darf auch, dass die Anlage in Gold mit Kosten oder Risiken verbunden ist.
Wer wertvolle Goldmünzen oder Goldbarren zu Hause aufbewahrt, trägt das Diebstahlrisiko alleine oder muss einen Aufpreis für die Mitversicherung des Goldschatzes in der Hausratversicherung bezahlen und oft zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen finanzieren. Die Aufbewahrung im Bankschließfach ist ebenfalls mit Kosten verbunden. Keine Aufbewahrungskosten fallen bei Besitzzertifikaten an, wenn diese in ein ohnehin vorhandenes Wertpapierdepot eingestellt werden.
]]>Wird eine Abfindung bei einer Kündigung gezahlt, so kann deren Höhen Anhand eines Sozialplanes, auf der Grundlage des Tarifvertrages, durch eine gesetzliche Festlegung oder gar anhand einer Aufhebungsvereinbarung ermittelt werden.
Wonach die Höhe der Abfindung festgelegt wird, ist allerdings für den Arbeitnehmer in erster Linie unerheblich. Viel wichtiger ist, was ihm letztendlich von der Abfindung bei einer Kündigung „netto“ in der Tasche bleibt. Um hier eine Summe ermitteln zu können, muss ermittelt werden, welche Sozialversicherungsbeiträge und Steuern von der Zahlung abgezogen werden.
Eine Kündigung – noch dazu Betriebsbedingt – ist immer unangenehm. Vor allen Dingen für den Arbeitnehmer, da ihn in der Regel daran keine Schuld trifft. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber zum 1.1.2004 eine grundsätzliche Neuregelung des Abfindungsanspruches auf den Weg gebracht. War im Vorfeld eine Abfindung immer noch eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, so wurde diese nun unter bestimmten Bedingungen festgeschrieben.
So muss eine Abfindung bei einer Kündigung gezahlt werden, wenn es sich um eine betriebsbedingte Kündigung handelt. Hinzu kommt, dass der Arbeitgeber bereits im Kündigungsschreiben auf eine Abfindung hinweisen muss. Die Höhe der Abfindung beträgt dann pro Jahr der Betriebszugehörigkeit 0,5 Monatsgehälter. Ist ein laufendes Betriebszugehörigkeitsjahr mindestens 6 Monate alt, so muss dieses auf ein volles Jahr aufgerundet werden.
Für beide Seiten bringt diese gesetzliche Regelung Vorteile. Zum einen kann der Arbeitgeber bereits im Vorfeld gut kalkulieren, welchen Betrag er an seinen Mitarbeiter – der ausscheidet – bezahlen muss. Er vermeidet eine komplizierte und teure Klage vor Gericht und kann zudem nicht zur Nachzahlung kompletter Verhältnisse verpflichtet werden.
Doch auch für den Arbeitnehmer ergeben sich Vorteile aus dieser Regelung. Er erspart sich eine Kündigungsschutzklage und kann sich mit der Abfindung gegebenenfalls eine neue Existenz aufbauen.
War es früher oftmals noch üblich, dass die Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet wurde, so können Arbeitnehmer auch hier aufatmen. Dies geschieht nicht mehr. Allerdings ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld in Ausnahmefällen. Zum Beispiel dann, wenn ein Aufhebungsvertrag vereinbart wurde.
Sollte es soweit kommen, muss beachtet werden, dass in dieser Zeit vom Arbeitsamt auch keine Sozialversicherungsbeträge bezahlt werden. Zudem muss man sich selbst um den Krankenversicherungsschutz kümmern.
Als Arbeitnehmer sollte man beachten, dass die Abfindung nicht für „geleistete Dienste“ gezahlt wird, sondern als Entschädigung für den Verlust der Arbeit. Es darf nicht passieren, dass die Abfindung vom Arbeitsamt als verdecktes Arbeitsentgelt gewertet werden kann. Die Ansprüche auf Arbeitslosengeld könnten sonst in Gefahr sein. Und auch auf die gesetzlich festgelegte Kündigungsfrist sollte dringend geachtet werden. Auch sonst könnte eine Sperrfrist seitens des Arbeitsamtes drohen.
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