Förderprojekte für den Mittelstand

Welche Projekte der Mittelstandsförderung sind überhaupt möglich und wie können sie realisiert werden? Wie schon gesagt, der Existenzgründer kann hier ebenso einen Antrag stellen, wie der etablierte Kleinunternehmer. Es kommt nur auf den Titel und den Inhalt der Mittelstandsförderung an.

Gründercoaching Deutschland

In diesem Programm geht es um Beratungen und Unternehmensfinanzierungen für Existenzgründer, die im Vorfeld dahingehend beraten werden, wie eine erfolgreiche Existenzgründung erfolgen soll. Die Förderung erfolgt als Zuschuss im gesamten Bundesgebiet, bis zu einem maximalen Betrag von 100.000 Euro.
Den Antrag können Existenzgründer im Bereich der freien Berufe stellen, aber auch aus der gewerblichen Wirtschaft, die in den letzten fünf Jahren ein Unternehmen gegründet haben. Das Unternehmen muss die KMU-Definition der EU erfüllen und seinen Firmensitz und den Geschäftsbetrieb in Deutschland haben.
Eine Förderung entfällt, wenn es sich bei dem Gründer um Landwirte, Unternehmer im Bereich der Fischerei und Aquakultur oder um eine Unternehmensberatung handelt.

Förderung betrieblicher Weiterbildung (Einzelbetriebliches Förderverfahren)

Bei dieser Förderung handelt es sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss im Freistaat Sachsen. In den Bereichen Wirtschaft; Umwelt- und Landwirtschaft; Weiterbildung ist dieses Förderung möglich und wird von der Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) finanziert. Bei dieser Förderung geht es in erster Linie darum, die berufliche Weiterbildung zu unterstützen, mit dem Ziel, qualifizierte Fachkräfte und Mitarbeiter im Unternehmen zu haben, um wettbewerbsfähig zu bleiben und das Unternehmen zu stärken. Auch für die Schaffung von Arbeitsplätzen im Unternehmen sind diese Maßnahmen wichtig. Auch zur Verbesserung im Unternehmensmanagement, also der Unternehmensführung, der Unternehmensplanung und Marketing im Unternehmen, sowie im Bereich des internationalen Marketings, können für eine Förderung Anträge gestellt werden.

Multimedia-Innovationsprogramm

Deutschlandweit können auch Multimedia-Innovationsprogramme gefördert werden, sofern sie aus dem Bereich Forschung und Innovation stammen. Mittelständische Unternehmen, Hochschulen und auch Forschungseinrichtungen können bei dem Projektträger Multimedia ihren Antrag auf eine Bezuschussung stellen. Ziel dieser Förderung ist es, in bestimmten Bereichen einen hohen Leistungsstand in Forschung und Entwicklung zu erreichen und zu halten. Bedingungen für eine Antragstellung sind aber, dass notwendige fachlichen Qualifikationen und die entsprechende Kapazität zur Durchführung des Vorhabens vorhanden sind. Gefördert werden im Speziellen die Schaffung und die Neuausrichtung, die Automatisierung und Optimierung diverser Abläufe und Wertschöpfungsketten. Die Auswahl bestimmter Projekte erfolgt zum größten Teil über Ideenwettbewerbe und betrifft Bereiche der Multimedia-Technologien, um grundsätzlich den technischen Entwicklungsstand zu vertiefen, weiterzuentwickeln und neue Marktpotenziale zu schaffen.

Innovationsmanagement in kleinen Unternehmen der Neuen Bundesländer und Berlin

Bei dieser Förderung handelt es sich um einen Zuschuss für Beratung, Forschung und Innovation in Klein- und mittelständischen Unternehmen in den Neuen Bundesländern und Berlin. Diese Förderung wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) unterstützt und gefördert. Bei dieser Förderung stehen Produkt- und Prozessinnovationen im Mittelpunkt, allerdings ohne eine thematische Einschränkung, die sich auf Produkte, Technologien oder Wirtschaftszweige auswirkt. Ziel dieses Förderprogramms ist, die Innovationskraft und die Wettbewerbsfähigkeit der beratenen Unternehmen weiter zu erhöhen und kleinen Unternehmen eine geförderte Initialberatung zu bieten. Mit einem Beratungsgutschein werden diese Unternehmen in die Lage versetzt, autorisierte Beratungsunternehmen in Anspruch zu nehmen. Diesen Beratungsschein können Kleinunternehmen allerdings nur einen Beratungsgutschein für eine Initialberatung bekommen. Die Leistungen einer Beratung sind im Beratervertrag festzuhalten und zu dokumentieren, damit die Fördermittel gewährt werden können. Folgenden Förderungen sind möglich:
- 55% der Ausgaben für fünf bzw. zehn Beratertage – bei Unternehmens- oder Machbarkeitsstudien
- 50% der Ausgaben für bis zu 20 bzw. 25 Beratertage – für Realisierungskonzepte
- 45% der Ausgaben für bis zu 20 Beratertage – für das Projektmanagement
- 100% der Ausgaben für einen halben Beratertag – für gezielte Initialberatungen
Erklärung: Bis zu 800 Euro können für einen Beratertag anerkannt werden.

Investitionen kleiner Unternehmen in strukturschwachen Räumen
Im Sächsischen Raum gibt es zum Beispiel diese Förderung, indem Kleinunternehmen, die sich in strukturschwachen Gebieten befinden, auf eine Unternehmensfinanzierung hoffen können. Hier übernimmt die Sächsische Aufbaubank (SAB) die Finanzierung. Ziel der Förderung ist es bevorzugt, dass in diesen Unternehmen eine Arbeitsplatzsicherung erfolgen kann, dass weiterhin qualifizierte Dauerarbeitsplätze geschaffen werden können und damit auch die Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen gestärkt wird.
Aber auch notwendige Investitionen in diesen Kleinunternehmen werden von der SAB getragen, wie zum Beispiel notwendige Erweiterungen bestehender Betriebsstätten im Ort oder auch notwendige Neuerrichtung an einem anderen Standort, wenn es anders nicht möglich ist, um die Fähigkeit eines gesunden Wettbewerbs zu erhalten oder gar noch zu erhöhen.
Antragsberechtigt sind Kleinunternehmen, mit weniger als 20 Beschäftigten, des Handwerks, des produzierenden Gewerbes, des Einzelhandels und Bereiche aus dem Dienstleistungssektor. Dazu gehören die niedergelassenen Ärzte von bestimmten Fachbereichen.
Um die Förderung zu bekommen, darf der Wirkungskreis des Kleinunternehmens einen Radius von 50 km nicht überschreiten, die Investitionssumme muss mindestens 10.000 Euro betragen und auch mindestens einen neuen Dauerarbeitsplatz schaffen.